ZurückKostenträger
Psychotherapeutische Behandlungen können durch verschiedene Kostenträger finanziert werden:
- Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen: In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe für Beamte einen Großteil der Kosten für Psychotherapie, abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag und den jeweils geltenden Bedingungen. Die Abrechnung erfolgt dabei meist nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen:
- Bundespolizist:innen und Soldat:innen der Bundeswehr können aufgrund spezieller Vereinbarungen psychotherapeutische Leistungen direkt in Privatpraxen in Anspruch nehmen, ohne auf einen Kassensitz angewiesen zu sein.
- Beamt:innen der Post und Bundesbahn profitieren ebenfalls von Sonderkonditionen, die eine Behandlung in Privatpraxen ermöglichen.
- Gesetzlich Versicherte:
- Versicherte der Bahn-BKK können aufgrund eines Sondervertrags psychotherapeutische Leistungen direkt in meiner Privatpraxis in Anspruch nehmen.
- Für gesetzlich Versicherte anderer Krankenkassen besteht die Möglichkeit, nach Antragstellung und bei nachgewiesenem dringenden Bedarf, eine Kostenerstattung für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu erhalten.
- Unternehmen und EAP-Programme: Einige Unternehmen bieten im Rahmen von Mitarbeiter:innenberatung (z. B. Führungskräftecoaching, Employee Assistance Program/EAP, Umzug ins Ausland) Unterstützung bei psychischen Belastungen an. Im Rahmen solcher Programme können auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen übernommen werden.
- Selbstzahler:innen: Unabhängig von der Versicherung können Sie meine psychotherapeutischen und beratenden Angebote jederzeit als Selbstzahler:in ohne Beteiligung Dritter nutzen.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle die individuellen Voraussetzungen und den Umfang der Kostenübernahme. Bei weiteren Fragen zur Finanzierung oder zum Ablauf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.